Rechtsprechung
BVerwG, 28.12.1966 - IV B 125.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 18.12.1964 - II R 48/64
- BVerwG, 28.12.1966 - IV B 125.65
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- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 28.12.1966 - IV B 125.65
Nur in Fällen offenkundiger schwerster Gefahr, bei hoher Intensität der Störung oder Gefährdung könne, wie das Oberverwaltungsgericht im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 11, 95 ausführt, das Opportunitätsprinzip eingeschränkt und die Behörde zum Einschreiten verpflichtet sein.Sie macht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend und ist weiter der Auffassung, daß das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 (BVerwGE 11, 95) abweiche.
Das Oberverwaltungsgericht ist bei seinen Erwägungen zutreffend von der in Rechtsprechung und Schrifttum gefestigten Meinung ausgegangen, daß ein Anspruch auf polizeiliches Einschreiten nur bei "hoher Intensität der Störung oder Gefährdung" (BVerwGE 11, 95 [97]) angenommen werden könne, und hat unter sorgfältiger Abwägung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte einen solchen Anspruch im vorliegenden Fall abgelehnt.
Daher konnte eine Bindung des Berufungsgerichts an die in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 20. August 1962 entwickelten Rechtsauffassungen für das jetzt anhängige Verfahren nicht eintreten (vgl. für einen ähnlich liegenden Fall das von der Beschwerdeführerin für sich in Anspruch genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 - DVBl. 1961 S. 125/126 zu 1 - insoweit in BVerwGE 11, 95 nicht abgedruckt).
Wie schon zu 1) ausgeführt, bekennt sich das Berufungsurteil ausdrücklich zu den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 (BVerwGE 11, 95) niedergelegten Grundsätzen.